Streitschlichtung

Als Schlichterin bin ich Mitglied der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Das Güteverfahren ist wie das Mediationsverfahren freiwillig und auf Konsens ausgerichtet. Die Arbeitsweise eines Schlichters ähnelt aber mehr der eines Schiedsrichters. Am Ende des Güteverfahrens steht entweder ein Vergleich oder die Feststellung, dass das Güteverfahren gescheitert ist. Der Vorteil des Güteverfahrens: Wenn die Parteien wirklich interessiert sind, ihren Konflikt zu verstehen, zu einem sinnvollen Ergebnis zu kommen und ein Mediationsverfahren nicht in Frage kommt, dürfte dieses Verfahren das Schnellste und Effektivste sein.

Das Schlichtungsverfahren führen wir nach der Schlichtungsordnung der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und den ihr zugrunde liegenden Rechtsvorschriften durch.

Die relativ geringen Kosten für ein Güteverfahren sind ein weiteres Argument für diesen Weg. Der Vergleich kann leicht für vollstreckbar erklärt werden und die Anrufung der Gütestelle führt zu einer Hemmung der Verjährung.