Verkehrsrecht wird neuer Tätigkeitsschwerpunkt

Aus der Kooperation mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisieren Kollegen hat sich das Verkehrsunfallrecht als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei entwickelt.

Mit der gesammelten Erfahrung aus inzwischen mehreren hundert Verkehrsunfallbearbeitungen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, den Ihnen zustehenden Schadensbetrag vollumfänglich geltend zu machen und durchzusetzen.

Oftmals sind Geschädigte nicht umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechte informiert und können deshalb nicht den vollen erlittenen Schaden geltend machen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Ihnen hierbei wenig behilflich sein, denn sie ist bestrebt, den zu zahlenden Schadensbetrag so gering wie möglich zu halten.

Hintergrund der immer härter werdenden Bandagen im Verkehrsunfallrecht sind die hohen Schadensquoten, die die Haftpflichtversicherer in den letzten Jahren regelmäßig mehr auszahlen mussten, als sie über die Beiträge eingenommen haben. Der hieraus resultierende Sparzwang wird in erster Linie nicht an die Versicherten weitergegeben – die Beiträge müssen aus Wettbewerbsgründen niedrig und konstant bleiben - sondern an die Unfallgegner, die einen Schaden erlitten haben.

Unter Anwälten und Sachverständigen sind die Sparmethoden der Versicherer hinlänglich bekannt, unter den Unfallopfern allerdings weniger. Und so geben sich die meisten von ihnen mit weniger Geld zufrieden, als ihnen eigentlich zustehen würde.

So werden beispielsweise Stundenverrechnungssätze in der Regel zu niedrig angesetzt, außerdem lassen die Versicherungsgutachter Ersatzteilaufschläge und Transportkosten außen vor. Soll nach einem Totalschaden der Restwert des Fahrzeugs ermittelt werden, werden teilweise fragwürdige Angebote aus überregionalen Restwertbörsen herangezogen. Bei einer Reparatur werden Nutzungsausfallentschädigung und die merkantile Wertminderung oft ganz außen vor gelassen.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie einen Abwicklungsmodus mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung vereinbaren. Wir und unser Netzwerk aus unabhängigen Kfz-Gutachtern und Werkstätten stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung.