Neue rechtliche Anforderungen an die Gültigkeit von Patientenverfügungen

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 06.07.2016 die Anforderungen an eine gültige Patientenverfügung grundlegend geändert und damit tausende von Patientenverfügungen für ungültig erklärt.

Nach der aktuellen Entscheidung des BGH enthält die Äußerung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung zum Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen.

Alle Patientenverfügungen, die vor dieser höchstrichterlichen Entscheidung getroffenen wurden, sollten daher überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden.

Die Kanzlei für Unternehmer gibt Ihnen im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die geltenden Anforderungen an eine gültige Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht und überprüft bereits getroffene Verfügungen auf Ihre Gültigkeit.

Änderungen, Ergänzungen, sowie die Errichtung Ihrer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht übernehmen wir für Sie.

Die Kanzlei ist zudem dem zentralen Vorsorgeregister angeschlossen. Auf Wunsch registrieren wir Ihre Verfügung dort für Sie. So können Sie sicherstellen, dass die von Ihnen getroffenen Anordnungen im Fall des Falles auch gefunden werden.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.